ILSE* Lörrach 🌈

Initiative Regenbogenfamilien

Kind ist da, Geburtsurkunde ist falsch …

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Viele Regenbogenfamilien haben Hindernisse auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung, sei es das diskriminierende Verfahren der Stiefkind-Adoption oder die fehlende Gleichstellung von Mehrelternschaft. Auch trans*-Personen hatten unter dem Transsexuellen-Gesetz (TSG) lange keine Möglichkeit, mit korrektem Namen und Geschlechtseintrag in die Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen zu werden. Seit 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, dieses stärkt die Rechte von trans*-Personen, auch was das Thema Elternschaft angeht.

Wir (ein trans-Mann und ein cis-Mann) haben seit kurzem das Glück Eltern eines wunderbaren Kindes zu sein. Aufgrund unserer körperlichen Gegebenheiten haben wir uns für den Weg zum biologischen Kind entschieden. Während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett haben wir größtenteils positive Erfahrungen gemacht. Die Reaktionen sind meist überrascht, aber grundlegend aufgeschlossen und neugierig.

Natürlich haben wir uns auch im Vorhinein mit der rechtlichen Situation unserer Elternschaft auseinandergesetzt. Wir waren der Auffassung, dass wir die Bezeichnung “Elternteil” für uns beantragen müssen, aber ansonsten keine Hürden auf dem Weg zu einer korrekten Geburtsurkunde hätten. Umso überraschter waren wir, als es dann doch zu Schwierigkeiten kam: 

Nachdem wir über einen längeren Zeitraum keine Geburtsurkunde erhalten hatten, haben wir beim Standesamt Lörrach nachgefragt. Hier wurde uns nun mitgeteilt, dass es Unsicherheiten gibt, wie in unserem Fall die Eintragung erfolgen soll. Nach einigem Hin und Her war es dann beschlossene Sache: Auf der Geburtsurkunde steht nicht der aktuelle (rechtlich geltende) Name, sondern der alte Name (umgangssprachlich “Dead-Name”, der vorherige, „tote“ Name einer trans*-Person). Immerhin die Bezeichnung “Elternteil” wurde uns angeboten. Die Begründung des Standesamts: 2018 gab es ein Gerichtsurteil, das festlegt, dass der alte Name in der Geburtsurkunde des Kindes verwendet werden muss, da dies der damaligen Rechtslage (TSG) entsprach.

Seitdem hatten wir Kontakt mit verschiedenen Personen, die eine Vornamens- und Personenstandsänderung hinter sich haben und Eltern geworden sind. In allen Fällen wurde der korrekte Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Wir haben zudem an verschiedenen Stellen rechtliche Beratung in Anspruch genommen, auch hier ist der Konsens: Der alte Name sollte nicht verwendet werden dürfen.

Wir haben im Anschluss Klage beim Amtsgericht Freiburg eingereicht und hoffen nun, dass wir auf diesem Wege eine korrekte Ausstellung der Geburtsurkunde erreichen können.

Durch diesen Prozess haben wir viele tolle Menschen kennengelernt und auch einige Freundschaften geschlossen, wir sind nun tiefer in der queeren Community verwurzelt als wir es je waren. Und auch an anderer Stelle haben wir viele positive Erfahrungen gesammelt: Medizinisches Fachpersonal, das stets aufgeschlossen war, Krankenkassenmitarbeiter, die sich informiert und gekümmert haben und allgemein ein tolles, unterstützendes Umfeld.

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